12.11.2023
Gemeinsame Stellungnahme der Freien Wählergemeinschaften im Kreis Minden-Lübbecke
Finanzausschuss-Sitzung des Kreises Minden-Lübbecke am 14.11.23 Top 2: Entwurf des Haushaltsplanes 2024 - Anhörung gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 Kreisordnung NRW
Im Rahmen der letzten erweiterten Vorstandssitzung der FWG Mühlenkreis wurde intensiv der aktuelle Sachstand bezüglich der zukünftigen Krankenhauslandschaft im Kreis Minden-Lübbecke diskutiert. Die Stadtverordnete und Haupt- und Finanzausschuss Mitglied der Stadt Minden Claudia Herziger-Möhlmann berichtete ausführlich über den Aussprachetermin mit dem Landrat.
Herziger-Möhlmann hierzu: „Der Landrat präsentiert hier Zahlen, die sämtliche Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke mit Blick auf ihre eigene Haushaltssituation finanziell völlig überfordern würden.
Und dies im Zusammenhang mit Standortverschiebungen, die unter Umständen so gar nicht notwendig sind.“
Die Freien Wählergemeinschaften Hille und das Bürger-Bündnis Minden waren sich einig darin, dass bevor irgendwelche maßgeblichen Richtungsentscheidungen gefällt werden, vor allen Dingen erst einmal die aktuelle Finanzsituation der Mühlenkreiskliniken völlig offengelegt werden muss.
Hans-Ulrich Borcherding, Ratsvertreter der FWG Hille sowie der 1. Vorsitzende des BBMs Anton Dschida fordern: „Die Geheimniskrämerei im Verwaltungsrat muss ein Ende haben. Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises muss maximale Transparenz hergestellt werden!“
Und auch Volker Weber, Fraktionsvorsitzender der FWG Hille, stellt klar: „Grundsätzlich muss das Ziel sein, dass eine zukünftige Klinikstruktur eine schwarze Null schreibt. Es ist nicht hinzunehmen, dass es zu dauerhaften Alimentierungszahlungen der Kommunen des Kreises Minden- Lübbecke kommt.
Und dieses ganze Procedere wird auch noch mit maximalem Zeitdruck unterfüttert, damit bloß keine Zeit zum Nachdenken im Sinne von vernünftigen Entscheidungen bleibt.“
Unter diesen Umständen wird es keine Zustimmung der beiden Freien Wählergemeinschaften in ihren jeweiligen Räten in Hille und Minden zu den völlig unausgegoren Klinikplänen geben. Abschließend bleibt zu hoffen, dass der Landrat diese Bewährungsprobe im Sinne der betroffenen Kommunen meistert.
Sehr geehrter Herr Landrat Dogan, sehr geehrte Anwesende,
ein wesentlicher Faktor für die finanzielle Schieflage des Kreises ist die desolate Finanzsituation der Mühlenkreiskliniken mit Verlusten von über 70 Mio. € in den Jahren 2023 bis 2027.
Sie wollen 2024 mehr Geld ausgeben als Sie einnehmen und greifen für die 25 Mio. € Defizit auf die Ausgleichsrücklage zurück. Ihr Haushalt wird dadurch nur „fiktiv“ ausgeglichen, Sie vermeiden die Haushaltssicherung!
Der Kreis will die MKK-Verluste 2023 bis 2027 anteilig übernehmen – insgesamt 48,5 Mio. €. Das wird die Ausgleichsrücklage nahezu vollständig verbrauchen und es droht erneut die Haushaltssicherung. Der Kreis plant eine Verdreifachung der Verschuldung auf 125 Mio. € bis 2027, zahlt aber jetzt noch Schulden in Millionenhöhe für die Mühlenkreiskliniken aus den Jahren 2010 und 2013 ab.
In Haushaltsentwurf 2024 (Teil II, Anlagen, Seite 16) schreiben Sie: „Weder die für die finanzielle Sanierung der MKK erforderliche Kassenkreditaufnahme noch die ggfs. für die Mitfinanzierung von Baumaßnahmen der Mühlenkreiskliniken (z.B. Neubau eines Krankenhauses in Espelkamp) erforderliche weitere Kreditaufnahme sind in der Berechnung enthalten.“
Der Kreis ist nach eigener Aussage nicht in der Lage, die Verluste aus der Beteiligung an der MKK AöR dauerhaft zu tragen, plant aber bereits neue Investitionen im dreistelligen Millionenbereich. Wo bleiben die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der MKK-Planungsvarianten mit einer schwarzen Null? Aus dem Haushaltsplanentwurf 2024, Seite 39: „Die MKK sollen sich möglichst schnell und nachhaltig finanziell sanieren und wieder schwarze Zahlen schreiben.“
Die geplante Erhöhung der Kreisumlage in Höhe von 6,14 bzw. 4,56 Prozentpunkte (nach ersten eigenen Konsolidierungsmaßnahmen ihrer Dezernate), das entspricht einer realen Erhöhung von 12,5 %, übersteigt bei weitem die finanzielle Leistungsfähigkeit sämtlicher Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke. Bei einer Umsetzung dieser Erhöhung wären die Kommunen nicht mehr in der Lage, ihre übertragenen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge weiterhin zu übernehmen. Diese Erhöhung würde unweigerlich zu einer Haushaltssicherung in fast allen Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke führen.
Daher fordern wir Sie auf, zunächst konsequent im eigenen Haus weitere Einsparmöglichkeiten festzustellen und umzusetzen, bspw. auch nach Prüfung Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen vorzunehmen.
Die hier unterzeichnenden Wählergemeinschaften lehnen den Haushaltsentwurf 2024 sowie die von Ihnen vorgeschlagene Kreisumlage ab. Wir fordern Sie auf, für die Mühlenkreiskliniken ein Sanierungskonzept mit einer schwarzen Null vorzulegen.